Samstag, 30. September 2006

Urteil des Tages

Da frag ich mich...

Ein Vertreiber von Anti-Nazi-Produkten ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er verfassungsfeindliche Symbole verwende. Er kündigte Revision an.

Stuttgart - Im Stuttgarter Prozess um den Vertrieb von Anti-Nazi-Symbolen wie durchgestrichenen Hakenkreuzen ist der Versandhändler zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Stuttgart sah es als erwiesen an, dass sich der Angeklagte der Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen schuldig gemacht hat. Der Verurteilte kündigte Revision an. Nun soll der Bundesgerichtshof klären, ob die weit verbreiteten Anti-Nazi-Symbole gegen das Strafrecht verstoßen. Der Angeklagte hat über seinen Versandhandel Aufnäher, Anstecker und andere Gegenstände vertrieben, auf denen unter anderem durchgestrichene Hakenkreuze zu sehen sind.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe in Höhe von 6000 Euro verlangt. Grüne und Linksfraktion kritisierten das Urteil. Es sei "absolut nicht nachvollziehbar und skandalös", erklärte Grünen-Chefin Claudia Roth. Der Parlamentsgeschäftsführer der Partei, Volker Beck, ergänzte: "Mit diesem Richterspruch wird nun eine Szene kriminalisiert, der es gerade darauf ankommt, Faschisten und Nationalsozialisten die Stirn zu bieten."

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